Umweltstiftung NatureLife fordert Reform des Naturschutzrechts

Neckarschleife

Weingärtner erhalten Unterstützung gegen EU Pläne Pflanzenschutz in Landschaftsschutzgebieten zu verbieten

NatureLife Präsident CP Hutter: Naturschutzbestimmungen gehen immer mehr an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei und bedrohen was sie schützen sollten
 
Brüssel/Stuttgart. Die Europäische Union will bis 2030 Pflanzenschutz in Landschaftsschutzgebieten verbieten. Davon sind auch „biologische Mittel“ betroffen. Landwirte laufen dagegen Sturm und erhalten jetzt Unterstützung aus Reihen des Naturschutzes. Denn betroffen sind wertvollste Kulturlandschaften wie Weinbergsteillagen an Mosel, Rhein und Neckar sowie zahlreiche Obstwiesengebiete. „Eine Reformation des Naturschutzrechts ist überfällig weil es vielfach an der Lebenswirklichkeit vorbei geht und vernichtet was eigentlich geschützt werden soll“, so Claus-Peter Hutter, Präsident der Umweltstiftung NatureLife-International (NLI). Damit erhält nicht nur der Weinbau in Deutschland Unterstützung im Abwehrkampf gegen Pläne der Europäischen Union ab 2030 in Landschaftsschutzgebieten generell den  Pflanzenschutz zu verbieten sondern auch der Obst- und Gemüseanbau die vielfach in Schutzgebieten liegen.
 
Es werde in Brüssel und vielfach von der Bundespolitik sowie in den Ländern völlig verkannt, dass vielfältige Kulturlandschaft nur erhalten bleibt wenn die Kulturen welche sie vor Jahrhunderten geschaffen haben, auch weiter betrieben werden können. Nicht nur beim Weinbau sei dies ohne Pflanzenschutz - den ja auch der ökologische Landbau brauche - nicht möglich. Das zu verbieten zeuge von totaler Unkenntnis von Bürokraten die offensichtlich noch nie in einem steilen Weinberg gestanden oder in einer Obstwiese gearbeitet haben, unterstreicht Hutter und betont : „Das ist so als ob man Ärzten sagt sie sollen künftig Kranke gänzlich ohne Medikamente heilen“. Die Landschaftsschutzgebiete seien gerade wegen des Zusammenspiels von Natur und Kultur ausgewiesen worden. Es sei natürlich wünschenswert so wenig wie möglich Chemie einzusetzen aber ohne Pflanzenschutz, wozu auch „biologische“ Mittel gehören, sei eine heimische Produktion von Wein, Obst und anderen Lebensmitteln nicht möglich.
 
Längst sei die heimische Kulturlandschaft ein hochgradig kranker Patient der an Wohlstandsverwahrlosung leide weil viele Menschen zwar Natur genießen aber ganz einfach nicht mehr in dieser mit der Hand am Arm arbeiten wollten.
Hinzu komme der Kostendruck und der Generationenwandel. Statt rechtlicher, die Lebenswirklichkeit der Menschen völlig ignorierender Gängelungen, sollten Weingärtner,  Obstwiesenbewirtschafter und andere die Vielfalt der Landschaft erhaltende Menschen als Leistungsträger der Gesellschaft endlich Wertschätzung und Unterstützung erhalten.
 
Bei NatureLife weist man darauf hin, dass die meisten Naturschutzbestimmungen aus den 1980er Jahren stammen als noch mehr Menschen „ganz selbstverständlich in und mit der Natur gearbeitet haben“. Längst habe sich die Zeit jedoch gewandelt und ein statischer Schutz verhindere zunehmend die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Das zeige sich auch im „Eidechsenwahnsinn“, bei dem Reptilien mit einem längst nicht mehr akzeptablen hohem Aufwand an Steuergeldern in Habitate zwangsumgesiedelt werden wo es schon Eidechsen gibt . Gefordert sei gleichermaßen Landes-, Bundes - und EU Politik bei denen keinerlei innovativen Pläne erkennbar seien die für den Klimaschutz und den Erhalt der Biodiversität so wichtigen Kulturlandschaften zu retten. „Mit überholten Vorschriften von gestern lässt sich keine ökologische Zukunftssicherung betreiben“ kritisiert Hutter.
 
Das Naturschutzrecht müsse endlich den heutigen Lebensverhältnissen angepasst und an den eigentlichen Zielen biologische Vielfalt zu erhalten, ausgerichtet  werden. „Dafür braucht es Menschen die noch bereit sind draußen mit allen Risiken der Witterung zu arbeiten. Sonst ist die für den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Deutschland so wichtige grüne Infrastruktur binnen kurzem dahin“. Im starren Festhalten  und Auslegen  des heutigen Naturschutzrechtes sieht CP. Hutter auch eine Ohnmacht der Behörden „denen die Hände gebunden sind und gesunder Menschenverstand durch lebensfremde Vorschriften keine Chance mehr hat“.